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AGB

1. GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.1. Die Premius Finanz- und Versicherungsmakler, Bahnhofstraße 32, 86971 Peiting (nachfolgend „Partei A“), bietet ein breites Spektrum an digitalen Dienstleistungen an. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Partei A und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“, beide gemeinsam die „Vertragsparteien“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

1.2. Partei A weist ausdrücklich abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden zurück. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Partei A schriftlich bestätigt werden.

1.3. Die aktuellen AGB sind jederzeit auf der Webseite der Premius Finanz- und Versicherungsmakler abrufbar und können dort eingesehen und gespeichert werden.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot der Premius Finanz- und Versicherungsmakler durch Unterschrift, Annahme in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch telefonische Bestätigung annimmt. Der Vertrag gilt ab diesem Zeitpunkt als bindend.

2.2. Mit der Annahme des Angebots gemäß Punkt 2.1 dieser AGB bestätigt der Kunde, dass er die AGB gelesen, verstanden und ausdrücklich akzeptiert hat.

3. RECHTE UND PFLICHTEN VON PARTEI A

3.1. Der Umfang der von Partei A zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot in diesem Dokument. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit für Partei A.

3.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, sofern Partei A diese schriftlich (z. B. per E-Mail oder Post) bestätigt. Stillschweigend können solche abweichenden Bedingungen nicht Bestandteil des Vertrags werden.

3.3. Partei A ist berechtigt, nach freiem Ermessen Aufträge selbst auszuführen oder sich zur Erbringung vertragsgegenständlicher Leistungen qualifizierter Dritter zu bedienen.

3.4. Partei A gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der Kundendaten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen des Auftragszwecks verwendet. Weitere Details sind der Datenschutzerklärung von Partei A zu entnehmen.

3.5. Partei A verpflichtet sich, die erteilten Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Es wird jedoch keine Haftung für inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden übermittelten Informationen übernommen.

3.6. Partei A übernimmt keine Erfolgsgarantie für das Projekt des Kunden.

4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

4.1. Der Kunde verpflichtet sich, Partei A zeitgerecht und vollständig alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Verzögerungen oder zusätzliche Kosten aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben trägt der Kunde.

4.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Urheber- oder Markenrechte sowie andere Rechte Dritter verletzen. Partei A übernimmt hierfür keine Haftung. Sollte es zu Rechtsstreitigkeiten kommen, hält der Kunde Partei A schad- und klaglos.

5. LIEFERUNG, TERMINE UND FRISTEN

5.1. Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten oder zu bestätigen.

5.2. Partei A bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Kunde seine gesetzlichen Rechte erst geltend machen, wenn er Partei A schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die fruchtlos verstrichen ist.

5.3. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Soweit gesetzlich zulässig, sind Schadenersatzansprüche aufgrund von Verzögerungen ausgeschlossen.

5.4. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen oder andere unvorhersehbare Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Partei A liegen, berechtigen Partei A, den Leistungszeitraum neu festzulegen.

6. ENTGELT UND ABRECHNUNG

6.1. Für die Inanspruchnahme der Leistungen von Partei A wird dem Kunden ein Entgelt gemäß den im Vertrag angegebenen Preisen verrechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

6.2. Die Abrechnung erfolgt bei einmaligen Dienstleistungen im Vorhinein. Die Rechnung wird direkt nach der Vertragsunterzeichnung erstellt. Die erste Rate ist sofort fällig.

6.3. Bei monatlicher Betreuung erfolgt die Zahlung im Nachhinein und ist jeweils am 1. des Folgemonats fällig.

6.4. Partei A ist berechtigt, die erbrachten Leistungen abzurechnen, auch wenn Leistungen von genutzten Drittanbietern, wie beispielsweise Facebook und Google, unverschuldet durch Partei A nicht verwendet werden können.

6.5. Rechnungen, neue Entgeltabgaben, Mahnungen etc. werden an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungslegung in Euro frei von Bank- und Wechselspesen zur Zahlung an Partei A fällig.

6.6. Für den Fall der Überschreitung des Zahlungsziels ist Partei A nach Mahnung des Kunden und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem zuletzt von der Europäischen Zentralbank verlautbarten Basiszinssatz zu berechnen. Sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

6.7. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle des Zahlungsverzugs auch sämtliche Kosten für die Einmahnung und Einbringlichmachung der offenen Zahlungen zu tragen. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

6.8. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist Partei A berechtigt, alle für den Kunden bereits erbrachten Leistungen und Teilleistungen fällig zu stellen. Darüber hinaus ist Partei A nicht mehr verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages zu erbringen.

6.9. Gegen Forderungen von Partei A kann nicht aufgerechnet werden.

7. EIGENTUMS- UND SCHUTZRECHTE

7.1. Erbrachte Leistungen durch Partei A bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Partei A.

7.2. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an überlassenen Trainingsunterlagen verbleiben bei Partei A. Es ist dem Kunden untersagt, diese Unterlagen weiterzugeben oder für andere Zwecke als das Training der eigenen Mitarbeiter zu verwenden.

7.3. Die Eigentumsrechte an individuell für den Kunden erstellten Inhalten, wie beispielsweise Texte für E-Books, Facebook-Profilfotos oder AdWords-Banner, gehen nach Abschluss des Projekts und vollständiger Zahlung an den Kunden über. Eigentums- und Nutzungsrechte an Vorlagen, Strategien, allgemeinen Texten, Bildern oder Videos sowie weiteres geistiges Eigentum verbleiben jedoch bei Partei A.

8. ABWERBEVERBOT

8.1. Der Kunde verpflichtet sich, weder Mitarbeiter von Partei A noch Dritte, derer sich Partei A zur Erfüllung des Auftrags bedient, in irgendeiner Form abzuwerben.

8.2. Im Falle der Verletzung des Abwerbeverbots verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € an Partei A zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

8.3. Das Abwerbeverbot gilt für die Dauer des zwischen Partei A und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses sowie für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung der letzten Leistungserbringung.

9. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

9.1. Falls der Kunde den Auftrag als Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes abschließt, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB zu. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Auftrag zu widerrufen.

9.2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (gemäß Punkt 2.2. dieser AGB).

9.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Widerruf des Auftrages mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post, Telefon oder E-Mail) gegenüber der Premius Finanz- und Versicherungsmakler bekannt geben. Partei A wird den Eingang des Widerrufs unverzüglich (z. B. per E-Mail) bestätigen.

9.4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absendet.

9.5. Kein Widerrufsrecht für Unternehmer: Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher. Unternehmern im Sinne des § 14 BGB steht kein Widerrufsrecht zu.

9.6. Folgen des Widerrufs: Wenn der Kunde den Auftrag widerruft, hat Partei A alle Zahlungen, die von ihm erhalten wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Eingangs der Widerrufserklärung zurückzuzahlen. Partei A wird dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Es werden keine Entgelte für diese Rückzahlung berechnet.Wenn der Kunde jedoch ausdrücklich verlangt hat, dass Partei A bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und der Kunde anschließend widerruft, hat er Partei A einen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der erbrachten Leistungen bis zum Zeitpunkt des Widerrufs im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglichen Leistungen entspricht.

10. KÜNDIGUNG VON MONATSABOS UND AUFTRÄGEN

10.1. Kündigung von Monatsabos

10.1.1. Ein Monatsabo besteht auf unbestimmte Zeit.

10.1.2. Der Kunde ist berechtigt, das Monatsabo jederzeit mit einer Frist von vier Wochen vor Ablauf des jeweiligen Vertragsmonats zu kündigen. Nicht genutzte Arbeitszeit wird nicht erstattet. Die Kündigung bedarf der Schriftform (z. B. per Brief oder E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene Adresse oder E-Mail-Adresse des Kunden). Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

10.2. Kündigung von Jahresabos

10.2.1. Ein Jahresabo hat eine feste Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird (z. B. per Brief oder E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene Adresse oder E-Mail-Adresse des Kunden). Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

10.3. Kündigung von Aufträgen

10.3.1. Partei A ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von einem Auftrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Die Kündigung bedarf der Schriftform (z. B. per Brief oder E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene Adresse oder E-Mail-Adresse des Kunden). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, vor, wenn:a. die Ausführung eines Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen weiter verzögert wird;b. der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus einem Auftrag verstößt, wie beispielsweise der Leistung einer fälligen Zahlung oder der beharrlichen Missachtung wesentlicher Bestimmungen dieser AGB;c. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Verlangen von Partei A weder Vorauszahlungen leistet noch eine taugliche Sicherheit stellt.

10.3.2. Im Fall eines berechtigten Vertragsrücktritts behält Partei A den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt. Dies gilt gleichermaßen bei einem unberechtigten Rücktritt des Kunden.

10.3.3. Der Kunde ist berechtigt, vom Auftrag aus wichtigem Grund ohne Nachfristsetzung zurückzutreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform (z. B. per Brief oder E-Mail an die Premius Finanz- und Versicherungsmakler). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Aufrechterhaltung des Auftrags für den Kunden unzumutbar ist, weil Partei A trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen wiederholt gegen wesentliche Bestimmungen aus dem Auftrag verstößt.

10.3.4. Die bis zu diesem Zeitpunkt von Partei A bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten sind vom Kunden auch im Fall eines berechtigten Rücktritts in voller Höhe zu bezahlen.

11. GEWÄHRLEISTUNG

11.1. Partei A erstellt alle Leistungen sorgfältig und nach bestem Wissen. Partei A übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Trainingsunterlagen, Berichte, der entwickelten Software sowie von jeglichen Texten, Bildern oder anderen für den Kunden erstellten Inhalten.

11.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate nach Leistungserbringung durch Partei A.

11.3. Partei A übernimmt keine Gewähr für Mängel, die aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder ausgebliebener Informationen des Kunden entstanden sind.

11.4. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Empfang der Leistung, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt, und die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung wegen Mängeln ist ausgeschlossen.

11.5. Im Falle eines berechtigten Anspruchs auf Gewährleistung steht dem Kunden primär das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch Partei A zu. Partei A wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde Partei A alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Unterlässt Partei A die Nachbesserung schuldhaft innerhalb einer angemessenen Nachfrist, ist der Kunde zur verhältnismäßigen Preisminderung berechtigt. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz der Bereitschaft von Partei A zur Mängelbehebung entstehen, trägt der Kunde.

11.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen zurückzuhalten.11.7.Sofern der Kunde Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

12. HAFTUNG

12.1. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Partei A, gleich aus welchem Rechtsgrund (vorvertraglich, vertraglich oder außervertraglich), ausschließlich, wenn ein Schaden durch Partei A grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Partei A ausschließlich für Personenschäden.

12.2. Partei A haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter.

12.3. Partei A übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden übermittelten Unterlagen und Informationen.

12.4. Der Kunde verpflichtet sich, Partei A gegen Ansprüche Dritter vollständig schad- und klaglos zu halten.

12.5. Soweit gesetzlich zulässig, verfallen Schadenersatzansprüche des Kunden sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch zwei Jahre nach dem haftungsbegründenden Verhalten von Partei A.

13. VERTRAULICHKEIT

13.1. Partei A und der Kunde verpflichten sich zur absoluten Verschwiegenheit über alle ihnen zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei, insbesondere der jeweiligen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Informationen, die den Unternehmensgegenstand, den Betriebsumfang und den geschäftlichen Erfolg der jeweils anderen Vertragspartei betreffen. Diese Verpflichtung ist auch auf etwaige Mitarbeiter und Dritte zu übertragen.

13.2. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auf den gesamten Inhalt und Umfang des Auftrags sowie sämtliche damit zusammenhängenden Informationen und Umstände und gilt unbegrenzt über das Ende des Auftrags hinaus.

14. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

14.1. Sämtliche zwischen Partei A und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen unterliegen ausschließlich dem UN-Kaufrecht.

14.2. Für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB bzw. den Rechtsbeziehungen zwischen Partei A und dem Kunden resultierenden Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sofern der Kunde Verbraucher ist, ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

15. REFERENZNENNUNG

15.1. Partei A ist berechtigt, den Kunden als Referenz gegenüber Dritten zu nennen und dies auf der Webseite, in Broschüren, in sozialen Medien, bei Vorträgen oder in anderer öffentlichkeitswirksamer Form kundzutun. Dies umfasst auch die Verwendung von geschützten Marken und Logos des Kunden.

15.2. Partei A ist jedoch nicht zur Referenznennung verpflichtet.

16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

16.1. Jede Vertragspartei trägt ihre eigenen Steuern, Abgaben oder Gebühren. Rechtsgeschäftsgebühren trägt der Kunde.

16.2. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Bei Widersprüchen gehen schriftlich abweichende Vereinbarungen diesen AGB vor.

16.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt der übrige Inhalt unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

16.4. Mitteilungen im Zusammenhang mit diesen AGB sind schriftlich zu übermitteln (persönliche Übergabe, Post, Fax oder E-Mail). Eine Mitteilung gilt als zugegangen, wenn sie persönlich übergeben wurde, nach fünf Werktagen bei Postversand, nach Erhalt der Faxbestätigung oder nach Empfangsbestätigung per E-Mail.

16.5. „Dritte“ im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen, die rechtlich und wirtschaftlich von den Vertragsparteien unabhängig sind.

17. FOTO-, TON- UND FILMAUFNAHMEN

17.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass während von der Premius Finanz- und Versicherungsmakler durchgeführten Veranstaltungen und Terminen Foto-, Ton- und Filmaufnahmen gemacht werden können.

17.2. Die Premius Finanz- und Versicherungsmakler ist berechtigt, diese Aufnahmen für eigene Marketingzwecke in sozialen Medien, auf der Webseite, in Broschüren oder anderen Werbemedien zu verwenden. Die Aufnahmen können auch in der Presse oder in anderen Medien veröffentlicht werden.

17.3. Sollte der Kunde der Verwendung von Aufnahmen, auf denen er oder seine Mitarbeiter deutlich zu erkennen sind, nicht zustimmen, muss dies vor Veranstaltungsbeginn schriftlich gegenüber der Premius Finanz- und Versicherungsmakler mitgeteilt werden.